AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Moritz Schleiffelder (HEYMO WEDDING).

Rechtliches, bzw. das sog. „Kleingedruckte“, ist eigentlich nichts wenn alles gut geht, aber sehr wichtig wenn etwas falsch läuft. Daher bitte ich den folgenden Ansätzen kurz Aufmerksamkeit zu schenken. Durch eine Buchung akzeptiert der Auftraggeber alle Bedingungen und Kosten aus diesem Angebot.

 

Fixierung der Buchung

HEYMO sieht die Buchung als bindend beauftragt, sobald dies eindeutig via E-Mail oder mündlich kommuniziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird die Anzahlung fällig und

ist in jedem Fall zu leisten sofern bereits andere Anfragen abgegeben wurden. Eine

Auftragsbestätigung und der Zahlungseingang der Anzahlung fixieren die Beauftragung

auf beiden Seiten.

Bildrechte

Die Bildrechte bleiben zur Gänze bei HEYMO. Ausschließlich der Auftraggeber erhält

für die gelieferten Bilder das Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht.

Werden diese Bilder vom Auftraggeber im Internet (Social Media u.s.w.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten. z.B. Fotos by „HEYMO Wedding“, oder Fotos © www.heymo-wedding.de, oder besser direkte Verlinkung der social media Profile.
Jegliche Manipulation der Fotos, der Verkauf  bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers.

Persönlichkeitsrecht

Der Auftraggeber stimmt durch den erteilten Auftrag automatisch zu, dass HEYMO alle

entstehenden Bilder zu Portfolio Zwecken (z.B. Portfolio-Bücher, Firmeneigene

Webseite/Blog, Partnerwebseiten, Hochzeitsportale/Blogs und gedruckte Magazine) nutzen darf. Da es den Event zu sehr stört wenn wir notwendige Rechte bei allen Gästen auf der Feier einholen würden geht HEYMO davon aus, dass der Auftraggeber

seine Gäste über die Verwendung der Bilder informiert.

 

Natürlich respektiere ich die Privatsphäre aufs äußerste und bitte um einen Hinweis, sollte dies nicht gewünscht sein. Selbstverständlich berücksichtige ich diesen Wunsch, bitte aber gleichzeitig zu bedenken, dass ein Portfolio für mein Unternehmen essentiell ist. Daher erlaube ich mir, die Reportagekosten in diesem Fall um 15% anzuheben. Ist dies der Fall, wird es ausführlich im Angebot und auf der nächsten Seite des Vertrages aufgeschrieben sein.

Bildbearbeitung

Ich arbeite im RAW Format, um an eurem wichtigsten Tag die beste Qualität als Grundlage für die Fotos zu bekommen. Daher ist eine Nachbearbeitung der Bilder

unumgänglich und unterstreicht meinen individuellen Stil noch mehr.

Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich aber ca. vier bis sechs Wochen nach

dem Hochzeitstag.

 

1. Anwendungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber

Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von

Dienstleistungen und Werkleistungen durch Moritz Schleiffelder.

1.2. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die

Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des

Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

1.3. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings oder einer anderen Dienstleistung.

Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig

begrenzt.

2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher

technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder,

Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)

2.2. Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Moritz Schleiffelder vorgelegte Angebot

einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen.

2.3. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung

dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.

3. Modalitäten der Leistungserbringung- Fotoproduktion

3.1. Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden

Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Moritz Schleiffelder zu

äußern.

3.2. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shootings die gewählte

Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um

eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den

Parteien vereinbart.

3.3. Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Moritz Schleiffelder ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

4. Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen

4.1. Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail von Moritz Schleiffelder erhalten hat, hält sich Moritz Schleiffelder

diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.

4.2. Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 50% des Gesamtbetrages (Entgelte für

Shooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an

die Bestätigungsemail von Moritz Schleiffelder. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des

gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von

Moritz Schleiffelder einbehalten. Er ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin

nicht angenommen werden konnten.

4.3. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein gleichwertiges

Shooting, werden die gezahlten Reservierungsgebühren darauf angerechnet.

4.4. Ausnahmen hiervon sind Stornierungen von Hochzeitsreportagen oder eines After Wedding Shootings,

aufgrund eines schweren Krankheitsfalls (Brautpaar) oder Todesfall (Familie). Eine Überprüfung / Nachweis

der Situation liegt im Ermessen des Fotografen. Die Stornierung des Shootings ist ohne weitere Kosten

möglich. 

5. Absage durch Heymo Wedding- Änderungen im Shooting-Ablauf

5.1. Kann Moritz Schleiffelder aufgrund von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit den Auftrag nicht ausführen

oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

5.2. Moritz Schleiffelder wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere

Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach

Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Moritz Schleiffelder nicht.

5.3. Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes

berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt werden,

erstattet Moritz Schleiffelder umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind

ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder

sonstigen Erfüllungsgehilfen von Moritz Schleiffelder.

6. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

6.1. Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Moritz Schleiffelder darauf hin, dass der Kunde

(Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber

informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht

wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.

6.2. Der Kunde (Veranstalter) hat Moritz Schleiffelder darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass

diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

6.3. Unterlässt der Kunde die vorgeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO

seiner Gäste und/ oder dem Moritz Schleiffelder gegenüber, stellt der Kunde damit Moritz Schleiffelder von

sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

6.4. Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität fotografiert bzw. gefilmt werden darf. 6.5. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die

Fotoaufnahmen durch Moritz Schleiffelder, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

7. Allgemeine Hinweise für unsere Shootings

7.1. Moritz Schleiffelder übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

7.2. Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen

einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

Moritz Schleiffelder übernimmt hierfür keine Haftung.

8. Bearbeitung der angefertigten Bilder

8.1. Die Bilder werden durch Moritz Schleiffelder oder einem Mitarbeiter in Portfolio Qualität bearbeitet. Über den Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / social media Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen.

8.2. Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von HEYMO Wedding und im

Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die

künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Moritz Schleiffelder. Ist der Kunde im Nachgang mit

der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d.

§ 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

9. Nutzungsrechte und Urheberrecht

9.1. Moritz Schleiffelder steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

9.2. Fotoaufnahmen werden für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine

einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder

privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben.

9.3. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.

9.4. Ebenso ist die Verwendung in social media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.

9.5. Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-

Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Moritz Schleiffelder zu informieren bzw. die Datei

anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu

berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen

Auftrages als Vergütung erhoben werden.

9.6. Bei Moritz Schleiffelder verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder (RAW),

sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

9.7. Originale (RAW) und Negative bleiben im Eigentum von Rebecca Küpper, es sei denn es wurde etwas

anderes vereinbart.

10. Vergütungsmodalitäten

10.1. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Moritz Schleiffelder genannten

Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

10.2. Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind

nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden. Ausser sie sind explizit im Angebot ausgewiesen.

11. Vertraulichkeit

11.1. Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im

Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher

schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

12. Haftung von Moritz Schleiffelder und Verjährung

12.1. Moritz Schleiffelder haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen.

12.2. Moritz Schleiffelder haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den

Zusammenhang von durch Moritz Schleiffelder erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern

in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

12.3. Für den Verlust von Daten haftet Moritz Schleiffelder nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Moritz Schleiffelder arbeitet mit doppelter Datensicherung (wenn technisch möglich) und professionellen Speicherkarten / Festplatten. Aber auch da kann es (wenn auch selten) zu defekten kommen.